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Erbrecht Gräfelfing und Murnau

Beratungsbedarf besteht nicht nur im Erbfall, sondern bereits zu Lebzeiten ist das Interesse auf die Vermeidung von späteren Konflikten gerichtet. Vor diesem Hintergrund beraten wir Sie gern in allen Fragen der Testamentsgestaltung und der Vermögensübertragung, so dass das Vermögen in der Familie bleibt und letztlich nach dem Erbfall auf den übergeht, der auch tatsächlich begünstigt sein soll. Neben der zukunftsorientierten gestaltenden erbrechtlichen Tätigkeit sind wir aber auch in allen Fragen der Nachlassauseinandersetzung, der Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem steuerlichen Kooperationspartner sind wir in der Lage, die steuerlichen Belange umfassend zu würdigen und auch unter diesem Gesichtspunkt die für Sie günstigste Gestaltung oder Problemlösung zu finden.