Als Münchner Urgestein genoss Rechtsanwalt Peter Schweigler die bayerische juristische Ausbildung, um sich nach Abschluss des Referendariats mit der 2. juristischen Staatsprüfung als Rechtsanwalt selbständig zu machen.
Aus eigener Erfahrung und Freude am unternehmerischen Denken war und ist es so möglich, nicht nur akademisch richtige, sondern auch den tatsächlich günstigsten Lösungsweg mit und für den Mandanten zu erarbeiten. Neben erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltsausbildungen im Erb- und Steuerrecht sowie dem entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht liegt der Kernbereich der Spezialisierung von Rechtsanwalt Schweigler in den Bereichen des Immobilienrechts sowie des Familienrechts.